Neue Pauschalverträge Gema-Kath

  Katholische Kirche und Gema einigen sich auf Pauschalvereinbarung für die Verwendung von
  Musik in der Liturgie

Auch die katholische Kirche hat sich mit der GEMA auf eine neue Pauschalvereinbarung für die Verwendung von Musikwerken in der Liturgie geeinigt - eine pauschale Regelung für Konzerte bleibt hingegen aus.

Der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) und die Verwertungsgesellschaft haben damit nach Unstimmigkeiten über die Grundlage der Vergütung den zum Jahresende 2023 ausgelaufenen Vertrag durch eine neue Übereinkunft ersetzt, teilte die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) am Donnerstag mit. Der neue Vertrag gilt bis zum 31. Dezember 2026 und damit länger als die Vereinbarung mit der EKD, die lediglich bis Ende 2024 gilt. 

Der Pauschalvertrag ermöglicht, dass auch weiterhin Musikwerke aus dem GEMA-Repertoire während der Gottesdienste oder gottesdienstähnlicher Veranstaltungen wiedergegeben werden können. Kirchengemeinden müssen dabei die Musikwerke, die dem Gottesdienstvertrag unterfallen, weder melden noch gesondert vergüten.

Wie auch in den Verhandlungen mit der Evangelischen Kirche bleiben auch im vorliegenden Vertrag Differenzen in Bezug auf die Berücksichtigung des Gemeindegesanges bestehen. Je nach Ausgang des entsprechenden rechtlichen Verfahrens bleibt die Nachberechnung von Gebühren vorbehalten.

Pauschalvertrag für kirchliche Veranstaltungen und Konzerte nicht verlängert

Nicht verlängert wurde ein weiterer Pauschalvertrag über die Musiknutzung bei kirchlichen Veranstaltungen sowie Konzerten.
Die Kirchengemeinden müssen somit die Kosten für Konzerte mit ernster Musik und mit neuem geistlichen Liedgut, Gospelkonzerte, Pfarr- und Gemeindefeste, Kindergartenfeste, adventliche Feiern und Seniorenveranstaltungen künftig selbst tragen und die verwendeten Werke an die GEMA melden.



Ausführliche Informationen zum Thema Kirchenmusik finden sich unter www.gema.de/kirchen

Allgemeine Informationen zum Thema Urheberrecht finden Sie hier.
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