Beratung

Beratung


Allgemeines

Für Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker auf dem Gebiet der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) mit ihren einzelnen Landeskirchen besteht die Möglichkeit der Beratung bzw. Fachberatung in allen Belangen, die den kirchenmusikalischen Dienst betreffen.

Grundsätzlich stehen die örtlich zuständigen Kreiskantorinnen und Kreiskantoren (bzw. Bezirks-, Dekanats- oder Regionalkantorinnen und -kantoren) als Fachberatung zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie im Bedarfsfall zunächst die für Sie zuständige Fachberatung.

Ebenso empfiehlt sich vor der Kontaktaufnahme eine Recherche im Bereich der auf diesen Seiten dargestellten allgemeinen rechtlichen Themen, welche möglicherweise bereits die gewünschte Auskunft liefern.

Dort, wo eine Fachberatung vor Ort an Grenzen stößt oder Fragen offen bleiben, kann weitere fachliche Beratung sinnvoll sein und in Anspruch genommen werden - insbesondere dann, wenn weitergehende Kenntnisse erforderlich sind. Möglicherweise ist auch das Einholen einer externen Zweitmeinung für die eigene Entscheidungsfindung hilfreich.

Themenbereiche
  • Fachliche Beratung zu kirchenmusikalischen Themen
    (Orgel, Chorleitung, Ensembleleitung, Veranstaltungsmanagement, Gremienleitung, Organisation, Öffentlichkeitsarbeit etc.)

  • Beratung und Hilfestellung bei rechtlichen Fragen
    (Rechte und Pflichten, Arbeitsrecht, Kirchenrecht, Konflikte im Rahmen des Anstellungsverhältnisses, Rechtsgrundlagen etc.)

  • Urheberrecht

  • Konfliktberatung

  • Aus-, Fort- und Weiterbildung
Die Beratung stellt keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes dar und ersetzt nicht die im Einzelfall möglicherweise erforderliche anwaltliche Rechtsberatung. Ebenso ist eine Interessenvertretung gegenüber Dritten durch die Fachberatung nicht möglich.
Sollte im Rahmen der Fachberatung erkennbar werden, dass anderweitige rechtliche Interessenvertretung notwendig wird, wird hierauf verwiesen.

Konditionen

In den meisten Fällen können Anfragen ohne besonderen Aufwand kurzfristig beantwortet werden. In diesen Fällen ist eine einmalige Erstberatung kostenfrei.

Für darüber hinausgehende weitere Beratungstätigkeiten, die einen entsprechenden Zeitbedarf erfordern (z.B. für Recherche oder intensivere Beratungsgespräche), kann je nach Aufwand ein Honorar fällig werden, welches vor einer weiteren Beratung erörtert wird.
Vertraulichkeit

Sämtliche Korrespondenz unterliegt der Vertraulichkeit sowie den Bestimmungen des Datenschutzes.

Die Einhaltung des Datenschutzes und die Verschwiegenheit über Beratungsinhalte werden versichert. Eine Auskunft oder Weitergabe von Informationen an Dritte erfolgt nicht.

Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise zu unserem Beratungsangebot

Aufgrund des derzeit hohen Aufkommens von Anfragen und Beratungsbedarf bitten wir Sie, die folgenden Hinweise zu beachten.
  1. Bitte prüfen Sie vor einer Kontaktaufnahme, ob Sie Ihr Anliegen nicht durch eine kurze Recherche selbst klären können.
    Uns erreichen häufig Anfragen, die mit einem Blick in die einschlägigen Gesetze oder Verordnungen beantwortet werden können. Das Beratungsangebot ist nicht dazu bestimmt, sich das eigene Nachlesen zu ersparen.

  2. Bitte prüfen Sie im nachstehenden Themenkatalog ("FAQ"), ob sich Ihr Anliegen bzw. Ihre Anfrage bereits in den dortigen Erläuterungen findet. Dies spart Zeit und Kapazitäten.

  3. Sollten Sie dennoch Beratungsbedarf haben, so nehmen Sie bitte zunächst per E-Mail Kontakt mit uns auf. Bei Bedarf wird dann ein weitergehender Gesprächstermin vereinbart.

  4. Bitte schildern Sie uns Ihren Fall möglichst ausführlich, damit Sie auf Grundlage Ihrer Ausführungen angemessen beraten werden können.

  5. Es ist möglich, dass die Bearbeitung Ihres Anliegens einige Zeit in Anspruch nimmt. Wir bitten Sie daher um Geduld, sollte eine Beantwortung nicht umgehend erfolgen.

Kontakt

Wenn Sie eine Fachberatung in Anspruch nehmen möchten, finden Sie hier die Kontaktmöglichkeiten.

Bitte beachten Sie:
Um eine qualifizierte Auskunft zu erhalten, empfiehlt es sich, den betreffenden Sachverhalt umfassend und ausführlich darzustellen und Fragestellungen möglichst konkret zu formulieren.

Qualifizierte Auskünfte im Rahmen der Erstberatung können nur anhand der Tatsachen des konkret geschilderten Sachverhalts gegeben werden.
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